Ehrenkodex der BTV-CONSULTING und ihrer Berater
Präambel
Unternehmensberatung und beruflichen Weiterbildung sind gekennzeichnet durch eine Vielzahl methodischer, fachlicher und erwachsenenbildnerischer Ansätze, die bedarfsorientiert eingesetzt werden.
Im Kundeninteresse haben sich die Partner der BTV-Consulting deshalb einen Ehrenkodex gegeben und verpflichten sich bei Ihrer Leistungserbringung zu Transparenz sowie zum Schutz und der Wahrung der Interessen Ihrer Kunden.
Dieser Berufskodex verpflichtet die BTV-Partner zudem, dass sie ihre Arbeit in Übereinstimmung mit aktuellen beruflichen Qualitätsstandards erbringen, in persönlicher Integrität ausüben und strikte Vertraulichkeit im Interesse des Kunden sicherstellen.
Unsere Leitsätze
1. Engagement und Gewissenhaftigkeit
Ein BTV-Berater ist verpflichtet, seinen Klienten mit Engagement und Gewissenhaftigkeit zu beraten und die Interessen des Klienten vor die eigenen zu stellen.
Die Beratung hat stets auf der uns entgegengebrachten Vertrauens-basis zu erfolgen sowie dem langfristigen Nutzen des Kunden zu dienen, dem neuesten Stand des Wissens zu entsprechen und auf die Situation des Klienten abgestimmt zu sein.
2.Verpflichtung, professionell und effizient zu beraten
Der Experte der BTV ist verpflichtet, alles was er zur professionellen und effizienten Beratung des Klienten für richtig hält, zu tun, sofern dies mit seinem Auftrag, den Gesetzen und seinem Gewissen vereinbar ist.
3. Verschwiegenheitsverpflichtung
Der Berater wie auch seine ggf. hinzugezogenen Kollegen sind bzgl. der ihm / ihnen anvertrauten Angelegenheiten und sonstige Details, deren Geheimhaltung im Kundeninteresse liegt, zur Verschwiegen-heit verpflichtet.
4. Regelung bei persönlicher Befangenheit
In Fällen persönlicher Befangenheit, die seine Objektivität beein-flussen könnte, hat der Berater den Auftrag abzulehnen. Im Zwei-felsfall hat er zunächst das BTV-Team und dann seinen Kunden hierüber zu informieren und dessen Entscheidung zum Procedere zu akzeptieren.
5. Vertragliche Regelungen
Zwischen Berater und Klient ist eine Vereinbarung zu schließen, die Vertragsgegenstand, Leistungsumfang sowie die Zahlungsbedingungen enthält.
6. Kooperatives Arbeitsverständnis
Der Berater hat während seiner Leistungserbringung eng mit seinem Auftraggeber zusammenzuarbeiten und den Kunden bezüglich aller auftretenden wichtigen Umstände proaktiv aufmerksam zu machen.
7. Abwerbeverbot von Mitarbeitern
Während der Beratung wie auch bis zu 12 Monate nach dieser ist es dem Berater strikt untersagt, Mitarbeiter des Klienten abzuwerben oder selbst zu beschäftigen.
8. Diskriminierungsverbot von Kollegen
Der Berater unterlässt alle Aktivitäten, welche Kollegen im BTV-Team wie auch beim Kunden diskreditieren können. Arbeiten mehrere Berater beim gleichen Kunden und ggf. am selben Projekt, haben sie sich auf eine positive Zusammenarbeit im Interesse der Kundenwünsche zu fokussieren.
9. Clearinggebot bei Unstimmigkeiten
Bei nicht erheblichen Unstimmigkeiten des/der Berater beim Kunden wie auch innerhalb der BTV-Consulting kann ein Clearing-Gespräch anberaumt werden. Geht es dabei erkennbar auch um Details beim Klienten, die dadurch Dritten bekannt werden, so ist zuvor stets die Zustimmung des Kunden einzuholen.
10. Fairer Umgang mit Kunden, Beratern und Mitarbeitern
Berater und Leitung der BTV-Consulting verpflichten sich zu Fairness und Wahrung der Würde der Menschen gegenüber Kunden und Mitarbeitern, Beratern, Partnern und Lieferanten.
11. Wir – Gesetze, Vorschriften, Standards
Die Berater verpflichten sich einschlägige und relevante Gesetze, Verordnungen und Vorschriften sowie akzeptierte Selbstverpflichtungserklärungen zu beachten und einzuhalten. Zeichnen sich dem widersprechende Entwicklungen ab, so wird ggf. vorab ein internes Clearinggespräch herbeigeführt und / oder optional entsprechend Punkt 6 verfahren.